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In den letzten Jahren wurden die Haushalte der Gemeinde Nottuln mit einem Defizit geplant und von 2019 bis 2022 mit einem durchschnittlichen Überschuss von rund 996.000 Euro abgeschlossen. (Gesamt: 3.986.541 €)
Die bisher von der Verwaltung vorgelegten Zahlen für das Haushaltsjahr 2023 lassen wieder einen Gewinn von rund 1 Mio. € erwarten bei einem geplanten Minus von 2,7 Mio. €.

Aufgrund dieser Missverhältnisse zwischen geplanten Aufwendungen und tatsächlicher Aufwendungen sieht die SPD-Fraktion nicht die Notwendigkeit einer Steuererhöhung.

Für das Jahr 2024 plante die Verwaltung eine Erhöhung der Ausgaben um 5,2 Mio. € gegenüber dem Ansatz von 2023. Das ist deutlich zu hoch angesetzt. Zur Deckung wurde eine Steuerhöhung für alle Steuerarten von 20 % vorgeschlagen.

In den Haushaltsberatungen wurden einige geplante Ausgaben reduziert oder gestrichen. Das Ergebnis ist, dass nur noch eine Steuererhöhung um 10% für alle Steuerarten nötig wäre.

Weitere Kürzungen, wie von unserer Fraktion dargestellt sind grundsätzlich möglich, weil die Planzahlen deutlich zu hoch angesetzt wurden. Dies wird aber von CDU, Grüne und FDP verhindert.

Somit wird es zu Steuererhöhungen kommen. Bei der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung gibt es große Ungerechtigkeiten, weil die Steuerzahler unterschiedlich hoch belastet werden:

Hebesatz Grundsteuer  A von 250% auf 259%
Hebesatz Gewerbesteuer von 430% auf 460 %
Hebesatz Grundsteuer B von 590% auf 690%


Umgerechnet in EUR ergibt sich daraus folgendes Bild:
Grundsteuer A = Erhöhung um 3,6 % und 6.435 €
Gewerbesteuer = Erhöhung um 6,9 % und 696.147 €
Grundsteuer B = Erhöhung um 16,9 % und 742.705 €

Die Hauseigentümer müssen die prozentual höchste Steigerung und auch in Euro die höchste Mehrbelastung stemmen. Die Steigerung ist 2,5-mal so hoch wie die Gewerbesteuererhöhung und fast 5 mal so hoch wie bei der Grundsteuer A.

Das ist nicht gerecht.

Insgesamt ergibt die geplante Steuererhöhung Mehreinnahmen in Höhe von 1.445.287 €

Würde man alle drei Steuersätze gleichmäßig um 10 % anheben ergäbe sich folgendes:

Hebesatz Grundsteuer A = 275 % mit einem Plus von 17.876 €
Hebesatz Gewerbesteuer = 473 % mit einem Plus von 997.810 €

Wenn schon eine Steuererhöhung notwendig sein sollte, dann bitte aber gleich für alle.

Hebesatz Grundsteuer B = 649 % mit einem Plus von 438.196 €

Das ergäbe Steuermehreinnahmen in Höhe von 1.453.882 €
Diese gleichmäßige Erhöhung für die drei Steuerarten führt sogar zu Mehreinnahmen in Höhe von 8.595 €.

Zusammenfassung;

Auf Steuererhöhungen kann grundsätzlich verzichtet werden.

Wenn aber Steuererhöhungen infrage kommen, dann bitte aber gerecht verteilt auf alle.

Wolfgang Danziger

SPD-Fraktionsvorsitzender


Eine Antwort

  1. Natürlich werden alle wach, sobald das Reizwort „Steuererhöhung“ fällt; mir geht es genauso. Aber ich teile Ihre Meinung, dass diese Last durch alle Steuerpflichtigen zu tragen ist und nicht wie vorgesehen Hausbesitzer die größte Last Schultern sollen. Viele Menschen informieren sich im Vorfeld vor dem Immobilienerwerb, ob schnelles Internet zur Verfügung steht, eine gute Infrastruktur vorhanden ist und vor allem wie hoch die Kosten für Gebühren und Steuern in der Gemeinde sind. Möglicherweise erweist sich die Gemeinde mit dem Vorhaben einen Bärendienst.

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