Die SPD-Fraktion hat zum Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und Nr. 163 „Logistikzentrallager AGRAVIS“wie folgt Stellung genommen:


Der Aufstellungsbeschluss des Rates am 29.06.2021 wurde nach unserer Auffassung nur für den Bebauungsplan 162 getroffen (siehe Protokoll der Sitzung).


Im Beschluss findet ein B-Plan 163 keine Erwähnung. Insofern ist rechtlich zu prüfen, ob das Verfahren formal überhaupt so weitergeführt werden kann.
In der damaligen Sitzung wurden zu diesem Tagesordnungspunkt viele Fragen aufgeworfen, die im Rahmen der Bearbeitung beantwortet werden sollten. Nunmehr legt der Bürgermeister der Öffentlichkeit einen positiven Bebauungsplanentwurf vor, ohne die offenen Fragen zu beantworten.
Das kommt einer Vorfestlegung gleich, sonst hätte begleitend eine kritische Würdigung erfolgen müssen. Die Beteuerung einer offenen Haltung ist daher aus unserer Sicht unglaubwürdig.
Bereits im Oktober letzten Jahres zeichnete sich aber ab, dass sich die versprochenen Vorteile für unsere Gemeinde in der Realität gar nicht einstellen werden. Das Gegenteil ist der Fall, es werden lediglich auftretende Nachteile teilweise ausgeglichen. Die Beweise dafür sind derzeit aus unserer Sicht nicht überprüft worden, da Gutachten noch ausstehen.


Folgende Fakten müssen zur Kenntnis genommen werden:

Sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen ? – Leider nein!


Durch eine eigens neu zu gründende Gesellschaft wird nach Auskunft von Herrn Menne (Projektleiter der Firma AGRAVIS RAIFFEISEN AG) keine nennenswerte Gewerbesteuer für die Gemeinde anfallen.
Zumal in den ersten 5 – 10 Jahren ohnehin durch hohe Abschreibungen keine Gewinne ausgewiesen werden und damit keine Gewerbesteuern anfallen.
Zu erwarten sind lediglich die Grundbesitzabgaben.
Da die Flächen im Regionalplan angerechnet werden, vermindern die 90.000qm die begrenzte Ausweisung möglicher Gewerbegebiete für andere Firmen, die mehr Gewerbesteuer zahlen würden.

Entstehung von zusätzlichen Arbeitsplätzen ? – Leider nein!


Auf der Internetseite der Firma AGRAVIS RAIFFEISEN AG lässt sich die Wahrheit für jeden überprüfen, dort heißt es:


„Zwischen 130 und 180 Beschäftigte werden am neuen Standort tätig sein. „Bei der Standortwahl Nottuln geht es uns auch um den Erhalt unserer überwiegend gewerblichen Arbeitsplätze, die wir heute in Münster anbieten“, so der Vorstandsvorsitzende weiter.“


Das bedeutet, alle Mitarbeiter werden ihren Arbeitsplatz nach Nottuln verlegen und müssen täglich
nach Nottuln pendeln. Lediglich werden einige Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor in Aussicht gestellt.


Überlassung einer Restfläche (ca. 16.000qm) an Gemeinde zur Vermarktung ? – Leider nein!


Die Gemeinde muss die Flächen von AGRAVIS RAIFFEISEN AG abkaufen. Dafür ist eine Investition in der Größenordnung von ca. 1 Mio. EUR (abhängig vom Kaufpreis) erforderlich. Geld, das die Gemeinde über Kredite finanzieren muss.
Die Ansiedlungsmöglichkeit für maximal eine Handvoll Kleinbetriebe sorgt nicht für eine spürbare Steigerung der Gewerbewelt. Auch ist die Lage für einen Betrieb im Schatten einer 15m hohen und über 500m langen Lagerhalle mit viel LKW-Verkehr nicht gerade attraktiv und wird die Vermarktung erschweren.


Verbesserung der Verkehrssituation am Beisenbusch nur durch AGRAVIS – Leider nein!


Die Verkehrsbelastung auf der Bundesstrasse aus Richtung der Autobahn und am Beisenbusch insbesondere in den verkehrsstarken Zeiten, erfordert bereits heute eine angepasste Lösung, die Staus vermeiden hilft.

Nach Auskunft des Bürgermeisters hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Baumaßnahme zur Verbesserung der Situation nicht von der Ansiedlung der Firma AGRAVIS im Beisenbusch abhängig gemacht, d.h. sie würde sowieso realisiert.
Die Anzahl der Fahrbewegungen durch 160 – 180 LKW würde sich nach einer Ansiedlung des Logistikzentrums sicherlich noch weiter erhöhen und würde dazu führen, die Belastungssituation in den Hauptverkehrszeiten noch zu verschärfen. Somit würde die Situation nicht verbessert. In kurzer Zeit wären wieder Staus und Wartezeiten an der Tagesordnung.


Klimaziele für unsere Gemeinde erreichbar ? – Leider nein!


Durch die Ansiedlung eines Logistikers mit 160 – 180 LKW, die mindestens zweimal täglich den Weg von und zum Beisenbusch befahren werden, kann kein Imagegewinn erzielt werden. Hinzu kommen die Autobewegungen der Mitarbeiter.
Im Gegenteil wird das beschlossene Ziel des gesamten Gemeinderats, bis 2030 klimaneutral zu werden, infrage gestellt. Der CO2-Ausstoss kann nicht oder nur mit einschneidenden Maßnahmen, die die Nottulner Bevölkerung zu tragen hätte, kompensiert werden.


Die massive Versiegelung der Flächen kann durch entsprechende Maßnahmen von AGRAVIS RAIFFEISEN AG bestenfalls kompensiert werden. Ein entsprechender Nachweis ist noch vorzulegen.
Als Ausgleich der Flächenversiegelung muss die Firma AGRAVIS RAIFFEISEN AG der Gemeinde entsprechende Ökopunkte „zahlen“. Diese Ökopunkte können wiederum zu Geld gemacht werden. Ob das Geld zur Verbesserung der Klimabilanz verwendet werden kann, muss sich bei der derzeitigen Finanzlage erst zeigen.
Die Verknüpfung der Ansiedlung von AGRAVIS RAIFFEISEN AG mit der Renaturierung der Stever ist sachlich falsch. Die Realisierung erfolgt nicht im Rahmen des Bebauungsplans.


Im Übrigen gibt es einen Auftrag des Rates an die Verwaltung zur Prüfung eines Umsetzungskonzepts zum „Hochwasserschutz Appelhülsen“ (dort ist die Steverenaturierung enthalten) aufgrund des SPD-Antrags vom 19.04.2022.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Beschluss für den B-Plan für die Nottulner Bürgerinnen und Bürger in Gänze keine Vorteile entstehen würden.


Die noch zu treffende Entscheidung über den Bebauungsplan liegt in der Hand des Gemeinderats. Es gilt die Interessen eines Unternehmens gegen die aller Nottulner Bürgerinnen und Bürger abzuwägen.

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