„Es ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten und es werden alle Register gezogen, um die AGRAVIS -Monsterhalle salonfähig zu machen und dabei noch Geld zu sparen!“ Dieses Fazit zog SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Danziger bei der Rückschau auf die letzte Ausschusssitzung „Planen
und Bauen“ in der Fraktionssitzung seiner Partei.
Ein als allgemeine Information für den Ausschuss geplanter Tagesordnungspunkt über das Ausgleichsflächenmanagement des Kreises entpuppte sich als Werbeveranstaltung für das umstrittene Logistikzentrum der AGRAVIS auf der 90.000 qm großen Ackerfläche im Beisenbusch.
Der Vortrag des Geschäftsführers der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC), Herr Bölte, begann auch zunächst allgemein, um dann in der Mitte des Vortrags auf das konkrete Vorhaben der Firma AGRAVIS zu kommen. „Unser Einspruch gegen diesen Themenschwenk im Ausschuss blieb ohne Folgen“, berichtet sachkundiger Bürger Holger Zbick aus der Sitzung.
Da der AGRAVIS keine Ausgleichsflächen für die Versiegelung dieses 9 ha großen Grundstücks zur Verfügung stehen, bietet der Kreis Coesfeld der Firma den Kauf von Ökopunkten an (die WN berichtete in Ihrer Ausgabe vom Montag darüber (€)). „Zufällig“ war das Vorstandsmitglied von AGRAVIS, Herr Schulze Esking anwesend, CDU-Kreistagsmitglied und im Aufsichtsrat der WBC. Er erklärte au Nachfrage auch stolz von dem guten Deal.
In Aussicht gestellt wurde durch AGRAVIS lediglich die Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde von 20 % an einem Renaturierungsprojekt der Stever in Appelhülsen. Den Rest übernähme dann das Land NRW.
Übersetzt heißt das, die AGRAVIS zahlt nicht die komplette Renaturierung, sondern nur den Eigenanteil, den die Gemeinde an einem solchen Projekt zahlen würde. Eine billige Lösung für die AGRAVIS und Herrn Schulze Esking.
Für die Ökobilanz Nottulns wäre das Vorhaben aber nicht von Vorteil.
Durch die eigens neu zu gründende Genossenschaft der AGRAVIS würden, wie schon mehrfach dargestellt, weder viele neue Arbeitsplätze geschaffen, noch nennenswerte Gewerbesteuer für die Gemeinde anfallen.
Das versiegelte Grundstück hätte Nachteile für die Gemeinde bei Schaffung weiterer Gewerbegebiete, da solche Flächen nur begrenzt entwickelt werden dürfen.
Die noch zu treffende Entscheidung für den notwendigen Bebauungsplan liegt in der Hand des Gemeinderats.